In jüngster Zeit hat die Frage der Zertifizierung von Online-Kursen im Zusammenhang mit dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) für Aufsehen gesorgt. Der Zahlungsdienstleister Digistore24 kündigte an, alle nicht von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zertifizierten Kurse zu sperren, was viele Online-Unternehmer beunruhigte.
Die ZFU-Zertifizierung ist eine Genehmigung, die von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Deutschland ausgestellt wird. Die ZFU ist eine staatliche Stelle, die im Rahmen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) dafür zuständig ist, die Qualität von Fernunterrichtsangeboten zu überwachen und zu gewährleisten.
Ein Fernunterrichtsangebot ist ein kostenpflichtiger Kurs, bei dem die Lernenden und Lehrenden hauptsächlich räumlich voneinander getrennt sind und eine individuelle Lernerfolgskontrolle bzw. -bewertung stattfindet. Online-Kurse, die diesen Kriterien entsprechen, müssen sich einer Prüfung durch die ZFU unterziehen, um eine Zertifizierung zu erhalten. Diese Zertifizierung soll sicherstellen, dass die angebotenen Kurse den gesetzlichen Anforderungen an Qualität, Verbraucherschutz und Transparenz entsprechen.
Die ZFU-Zertifizierung ist insbesondere für Anbieter von Online-Kursen relevant, die ihren Kunden individuelle Lernkontrollen, Beratung oder Betreuung bieten. Ohne diese Zertifizierung können sie möglicherweise gegen das FernUSG verstoßen und rechtliche Konsequenzen riskieren.
Die ZFU (Zentralstelle für Fernunterricht) zertifiziert Fernunterrichtskurse in einer Vielzahl von Themenbereichen. Grundsätzlich kann jeder Kurs, der den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) entspricht, unabhängig vom Thema, eine ZFU-Zertifizierung beantragen. Einige Beispiele für Themen, die unter das ZFU fallen können, sind:
Sprachkurse
Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung
Business- und Management-Schulungen
Informatik und Programmierung
Marketing und Vertrieb
Persönlichkeitsentwicklung und Soft Skills
Gesundheit und Wellness
Kunst und Kreativität
Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen
Pädagogik und Bildung
Wichtig ist, dass der Kurs die Kriterien des FernUSG erfüllt, wie die räumliche Trennung von Lernenden und Lehrenden, individuelle Lernerfolgskontrolle, kostenpflichtige Teilnahme und organisierte Lernunterstützung. Wenn ein Kurs in einem bestimmten Themenbereich diese Anforderungen erfüllt, kann er eine ZFU-Zertifizierung beantragen.
Der Kontakt zu deinen Kursteilnehmern hauptsächlich asynchron stattfindet, das bedeutet, dass sich deine Kunden die Lerninhalte mit den von dir bereitgestellten Materialien selbst beibringen, ohne dass du anwesend bist oder per Live-Übertragung zugeschaltet bist.
Weniger als 50 % auf synchronen Maßnahmen (z.B. Zoom-Anrufen) basieren.
Dem Kursteilnehmer eine individuelle Lernerfolgskontrolle/Beratung/Betreuung ermöglicht wird.
Der Kontakt zu deinen Kursteilnehmern erfolgt ausschließlich synchron.
Der Kontakt basiert zu über 50 % auf synchronen Maßnahmen.
Es wird dem Kursteilnehmer keine individuelle Lernerfolgskontrolle/Beratung/Betreuung ermöglicht.
Gemäß §1 des FernUSG liegt Fernunterricht vor, wenn ein Lehrgang auf vertraglicher Basis gegen Entgelt angeboten wird und eine individuelle Lernerfolgskontrolle stattfindet. Zudem müssen Lernende und Lehrende überwiegend räumlich getrennt sein.
Daher sind Online-Kurse, die kostenlos sind oder die gleichzeitig stattfinden (ohne Möglichkeit zur Wiederholung oder Interaktion), nicht zertifizierungspflichtig. Wenn jedoch dein Kurs eine individuelle Lernkontrolle ermöglicht, wie zum Beispiel das Stellen von inhaltlichen Fragen durch die Teilnehmer, dann fällt er unter die Kategorie Fernunterricht und unterliegt dem FernUSG.
Viele Onlineunternehmer waren durch die Ankündigung des Bezahldienstleisters Digistore24, alle nicht ZFU-zertifizierten Kurse zu sperren, beunruhigt. Laut der Mitteilung von Digistore24 müssen alle Online-Kurse, die es den Teilnehmern ermöglichen, inhaltliche Fragen zu stellen, nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zertifiziert werden.
Die Diskussion zu diesem Thema begann nach einem Gerichtsverfahren, bei dem eine Frau versuchte, sich von einem Online-Coaching Vertrag im Wert von 30.000 Euro brutto zu lösen. Das Gericht entschied zugunsten der Frau, da der Online-Coach nicht über die erforderliche staatliche Zulassung verfügte, was den Vertrag ungültig machte.
Ob ein Online-Kurs eine ZFU-Zertifizierung benötigt, hängt von bestimmten Kriterien ab. Fernunterricht liegt vor, wenn ein Kurs gegen Bezahlung angeboten wird und eine individuelle Kontrolle des Lernfortschritts stattfindet. Zudem müssen Schüler und Lehrer überwiegend räumlich getrennt sein; Präsenzseminare oder Phasen synchroner Kommunikation dürfen nicht mehr als 50 % ausmachen. Wenn die Online-Seminare gleichzeitig stattfinden und nicht auch als Wiederholung (ohne Interaktionsmöglichkeit) abgerufen werden können, liegt kein Fernunterricht im Sinne des FernUSG vor. Wenn dein Onlinekurs kostenfrei ist, benötigst du keine Zertifizierung.
Wenn du ohne ZFU-Zertifizierung Online-Kurse verkaufen möchtest, gibt es einige Möglichkeiten:
Biete reine Selbstlernkurse an, die ohne Feedback auskommen (nur technische Fragen erlaubt)
Verzichte auf Lernkontrollen, die andere Inhalte freischalten
Biete mehr als 50 % synchrone Inhalte an (z.B. Live-Q&As, Co-Workings, Einzel-Coachings)
Eine weitere Lösung besteht darin, den Kurs und die Live-Sessions als zwei separate Produkte anzubieten. Du kannst den Selbstlernkurs als Hauptprodukt verkaufen und die Live-Sessions als Add-on.
Betrachte Kurs und Coaching als zwei verschiedene Produkttypen.
Digistore empfiehlt, deinen Selbstlernkurs als Hauptprodukt anzubieten und die Live-Sessions als Add-on.
Um ein ZFU-Zertifikat für deinen Online-Kurs zu erhalten, musst du einen Antrag bei der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) stellen und den Genehmigungsprozess durchlaufen. Hier sind die Schritte, die du befolgen solltest:
Informiere dich über die Anforderungen: Stelle sicher, dass du die gesetzlichen Anforderungen und Kriterien für die ZFU-Zertifizierung verstehst. Du kannst die Informationen auf der offiziellen Website der ZFU (https://www.zfu.de/) finden.
Bereite deinen Kurs vor: Entwickle deinen Online-Kurs gemäß den Anforderungen der ZFU. Dies beinhaltet die Erstellung von Lehrmaterialien, die Planung von Lernkontrollen und die Organisation von individueller Betreuung oder Beratung.
Erstelle eine detaillierte Kursbeschreibung: Du musst eine umfassende Kursbeschreibung erstellen, die alle relevanten Informationen über den Kurs enthält, einschließlich Lehrinhalte, Lernziele, Dauer, Kosten und Methoden der Lernkontrolle.
Fülle das Antragsformular aus: Das Antragsformular für die ZFU-Zertifizierung kann auf der ZFU-Website heruntergeladen werden. Fülle das Formular sorgfältig aus und achte darauf, alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.
Reiche den Antrag ein: Sende den ausgefüllten Antrag zusammen mit der Kursbeschreibung und allen erforderlichen Unterlagen an die ZFU. Es ist ratsam, alle Dokumente vor dem Versand sorgfältig zu prüfen.
Warte auf die Entscheidung: Die ZFU wird deinen Antrag prüfen und entscheiden, ob dein Kurs die Anforderungen für eine Zertifizierung erfüllt. Dieser Prozess kann mehrere Wochen oder Monate dauern. In dieser Zeit kannst du eventuell aufgefordert werden, zusätzliche Informationen oder Nachweise zu liefern.
Erhalte das ZFU-Zertifikat: Wenn dein Antrag genehmigt wird, erhältst du das ZFU-Zertifikat für deinen Online-Kurs. Dieses Zertifikat bestätigt, dass dein Kurs den gesetzlichen Anforderungen an Qualität, Verbraucherschutz und Transparenz entspricht.
Beachte, dass für den Antragsprozess Gebühren anfallen und du möglicherweise rechtliche und administrative Unterstützung benötigst, um sicherzustellen, dass dein Kurs alle Anforderungen erfüllt. Es ist empfehlenswert, sich bei Unsicherheiten an einen Rechtsanwalt oder Experten im Bereich Fernunterricht zu wenden.
Ein ZFU-zertifizierter Online-Kurs muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um die gesetzlichen Vorgaben des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) in Deutschland zu entsprechen. Diese Anforderungen sind:
Räumliche Trennung von Lernenden und Lehrenden: Der Kurs sollte hauptsächlich online oder über andere Fernkommunikationsmittel stattfinden, sodass die Teilnehmer und Lehrer während des Lernprozesses größtenteils räumlich voneinander getrennt sind.
Individuelle Lernerfolgskontrolle: Der Kurs muss eine Form der individuellen Lernkontrolle oder -bewertung bieten, um den Fortschritt und das Verständnis der Teilnehmer zu überprüfen. Dies kann durch Tests, Hausaufgaben, Projekte oder andere Bewertungsmethoden erfolgen.
Kostenpflichtig: Der Kurs oder das Seminar muss kostenpflichtig sein. Kostenlose Angebote fallen nicht unter das FernUSG und benötigen keine ZFU-Zertifizierung.
Organisierte Lernunterstützung: Der Anbieter des Fernunterrichts muss den Teilnehmern eine organisierte Lernunterstützung bieten, wie z.B. persönliche Beratung, Betreuung oder Feedback durch Lehrer oder Tutoren.
Qualität und Transparenz: Der Kurs sollte qualitativ hochwertige Inhalte und Lehrmaterialien bieten und transparente Informationen über den Kursverlauf, die Lernziele, die Dauer, die Kosten und die Methoden der Lernkontrolle bereitstellen.
Einhaltung der ZFU-Richtlinien: Der Kursanbieter muss die ZFU-Richtlinien und -Verfahren einhalten, einschließlich der Antragstellung, der Bereitstellung von Unterlagen und der Zusammenarbeit mit der ZFU während des Genehmigungsprozesses.
Wenn ein Online-Kurs diese Anforderungen erfüllt und eine ZFU-Zertifizierung erhält, bestätigt dies, dass der Kurs den gesetzlichen Anforderungen an Qualität, Verbraucherschutz und Transparenz entspricht.
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) hat die wichtige Aufgabe, Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zu zertifizieren. Dabei geht es um die Überprüfung und Zulassung von Lehrgängen, bei denen die Lernenden überwiegend räumlich getrennt von den Lehrenden sind. Das betrifft sowohl traditionelle Fernlehrgänge als auch digitale Live-Kurse und Online-Kurse mit Zertifikat.
Die ZFU-Zulassung stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die Vermittlung von Kenntnissen den Standards entspricht. Dadurch wird die Qualität der zugelassenen Fernlehrgänge gewährleistet. Zentral ist hierbei das FernUSG, das als rechtliche Grundlage dient und die Interessen der Lernenden schützt.
Heutzutage werden immer mehr Online-Präventionskurse, wie Yoga oder autogenes Training, angeboten. Auch diese Kurse müssen die ZFU-Zulassung erhalten, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die staatliche Zulassung ist ein Zeichen für Qualität und Seriosität, das den Lernenden Sicherheit gibt.
Ein interessantes Beispiel ist die Plattform Open vhb, die Online-Kurse mit Zertifikat anbietet. Auch diese Kurse müssen die ZFU-Zulassung erhalten. Dabei spielt die ZFU eine entscheidende Rolle, indem sie sicherstellt, dass die Kurse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Vermittlung von Kenntnissen auf hohem Niveau erfolgt.
Im Zeitalter von Social Media und digitaler Kommunikation ist die Arbeit der ZFU wichtiger denn je. Sie garantiert, dass die räumliche Trennung, die für Fernunterricht im Sinne des FernUSG charakteristisch ist, nicht zulasten der Qualität geht. So können Lernende sicher sein, dass sie auch bei einem Online-Kurs mit Zertifikat eine qualitativ hochwertige Ausbildung erhalten.
Die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung im Bereich des Fernunterrichts und der Online-Kurse.
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